Clubhausordnung – für Mitglieder, Gäste und Besucher
ALLGEMEINES
Das Vereinsheim dient der Nutzung zu Freizeitzwecken und soll die Aktivitäten des Vereins und die Kommunikation unter den Mitgliedern fördern. Es soll ein Ort der Begegnung und der Gastfreundlichkeit sein, in dem sich unsere Mitglieder und Gäste wohl fühlen. Dies erfordert jedoch von jedem Einzelnen ein gewisses Maß an Rücksichtnahme und Höflichkeit dem anderen gegenüber. Damit dies in akzeptablem und geordnetem Rahmen verläuft, bedarf es gewisser Regeln, in denen wir uns bewegen wollen.
1. Nutzung
· Die Einrichtungen des Clubheims sollen pfleglich behandelt werden.
· Die Nutzung des Clubraumes und der Freiflächen ist allen Mitgliedern SHG und deren Angehörigen gestattet. Gäste sind in Begleitung von Mitgliedern herzlich willkommen.
· Grundsätzlich haftet jedes Mitglied für den von ihm, seinen Kindern oder seinen Gästen verursachten Schaden.
· Alle betreten das Haus und die Freiflächen auf eigene Gefahr.
2. Verhalten in den Räumen
· Das Rauchen ist im gesamten Clubhaus untersagt (laut Beschluss der Hauptversammlung).
· Alle Benutzer von Clubhaus und Freiflächen haben auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
· Flaschen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgen und Mülltrennung beachten.
· Auf der Terrasse darf nichts zurückbleiben, auch die Aschenbecher müssen in den dafür vorgesehenen Behälter geleert werden.
· Verschmutzungen müssen umgehend vom Verursacher entfernt werden.
· Tische nach Nutzung säubern.
· Getränke können nach entsprechender Bezahlung dem Kühlschrank entnommen werden.
· Vorhandenes Geschirr und Besteck kann benützt werden und wird nach Gebrauch in die Spülmaschine gestellt, bzw. gleich abgewaschen und in die Schränke versorgt. (Töpfe und Pfannen kommen nicht in den Geschirrspüler)
· Der Kühlschrank in der Küche kann zur Lagerung von „privaten“ Speisen genutzt werden. Diese bitte in entsprechende Behältnisse (keine Töpfe und Pfannen) einfüllen.
Auch können Getränke, welche nicht oder nicht in ähnlicher Art vom Verein vorgehalten werden, dort gekühlt werden. Es dürfen keine „privaten“ Speisen im Kühlschrank verbleiben. Der Kühlschrank wird regelmäßig geräumt. Getränke in diesem Kühlschrank gelten als Allgemeingut und stehen allen Mitgliedern zu Verfügung.
Ein evtl. auftretender Schwund ist kein Grund zur Diskriminierung anderer – Gleiches gilt für Kaffee, Tee, Zucker, Gewürze und ähnliches.
Offenes Licht, zum Beispiel Kerzen, sollten nur unter größter Vorsicht und nur in entsprechender Halterung verwendet werden. Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. in die Wände ist nicht erlaubt. Hunde sind im Clubhaus und auf der Terrasse anzuleinen.
3. Energie und Kosten
Jeder Nutzer hat darauf zu achten den Energieverbrauch im Clubhaus so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Beleuchtung und andere technische Geräte nicht leerlaufen und im Winter z.B. Fenster nicht nutzlos offen stehen. Dies dient nicht nur dazu die Kosten im Griff zu halten, wir werden so auch unserer ökologischen Verantwortung gerecht.
4. Verlassen des Clubhauses
Der Letzte der das Clubhaus verlässt überzeugt sich davon, dass alle Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet, die Wasserhahne abgedreht, die Kühlschranktüren und vor allem die Eingangs- und Terrassentüren sowie das Rolltor geschlossen sind. Ein Teil der Außenbeleuchtung läuft über einen Bewegungsmelder. Dieser Teil bleibt immer eingeschaltet.
5. Überlassung des Clubraumes an Mitglieder
· Der Clubraum kann teilweise an erwachsene Vereinsmitglieder für private, nicht kommerzielle Feiern zur Verfügung gestellt werden. Gebühren hierfür regelt die Gebührenordnung.
· Das Vereinsmitglied muss während der Veranstaltung dauernd persönlich anwesend sein.
· Erforderlich ist, dass das betreffende Mitglied früh genug eine Abstimmung mit dem Vorstand über Termin, Dauer und Umfang der privaten Feierlichkeit herbeiführt.
· Die genutzten Räume und Flächen sind spätestens einen Tag nach privaten Veranstaltungen gereinigt zu übergeben.
· Vereinsinterne Veranstaltungen haben stets Vorrang.
· In allen Räumen und auch auf dem Vereinsgelände ist auf größtmögliche Ordnung zu achten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der
Vorstand eine Verwarnung aussprechen, im Wiederholungsfall einen Ausschluss von der Clubhausbenutzung auf Zeit verhängen oder in schwerwiegenden Fällen das betreffende Mitglied aus dem Verein ausschließen, da das Zusammenleben im Verein hierdurch erheblich gestört wird.
Der Vorstand des SHG Stand 01.03.2026